BVDAK: Spahns Boni-Deckel ist eine Totgeburt
Nicht nur die ABDA-Mitgliedsorganisationen haben sich in denvergangenen Tagen intensiv mit den Reformvorschlägen desBundesgesundheitsministers zum Apothekenmarkt befasst. Auch der BundesverbandDeutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) hat jetzt eine Stellungnahme veröffentlicht.Darin begrüßen die Kooperationsapotheker zwar viele Eckpunkte – doch wie bei den meisten ihrer Kollegen hört der Zuspruch für sie beim Thema Gleichpreisigkeit auf: Dass Spahn Rx-Boni fürEU-Versender gesetzlich festschreiben will, sei nicht akzeptabel.
Der Bundesverband Deutscher Kooperationsapotheken (BVDAK)hat eine 14-seitige Stellungnahme zu den Vorschlägen vonBundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu Reformen im Apothekenmarktvorgelegt. Auch wenn die im Verband organisierten Kooperationsapotheken durchausfinden, „dass einige der vorgeschlagenenPunkte die qualitativ hochwertige, patienten- und zukunftsorientierteArzneimittelversorgung fördern“, ist die Aufgabe der Gleichpreisigkeit durch Festschreibungeines Boni-Höchstbetrags für EU-Versender für sie nicht akzeptabel.
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Nicht nachvollziehbar und nicht zu begründen ist ausBVDAK-Sicht, dass die Präsenzapotheken, die die flächendeckendeArzneimittelversorgung und Beratung hierzulande rund um die Uhr verlässlichsicherstellen, nun gesetzlich benachteiligt werden sollen. „Ungeachtet massiverrechtlicher Bedenken würde die gesetzliche Verankerung von Boni bei derEinlösung von Verschreibungen das Ende des Solidarprinzips in derGesundheitsversorgung bedeuten“, so der BVDAK in einer Pressemitteilung. Die staatlicheFörderung des Geldverdienens auf Rezept sei ein falsches Signal: „Warum sollderjenige, der krank ist und der die Solidargemeinschaft für seine kompletteVersorgung in Anspruch nehmen darf, hierfür zusätzlich noch eine individuelleBelohnung erhalten?“
Es gibt Alternativen!
Vor allem sei eine solche Ungleichbehandlung von deutschenApotheken und EU-Versandapotheken gar nicht nötig, betont der Verband weiter.Denn es gebe alternative Lösungen: die Überführung des Preisrechts in das SGB V ohne Möglichkeit der Bonifikationen und dasRx-Versandverbot. Mit diesen Alternativen müsse sich die Politik auseinandersetzen,um nicht nur das Solidarprinzip nicht zu gefährden, sondern auch die nationaleSouveränität bei der Organisation und Ausgestaltung des Gesundheitssystems zu wahren,so der BVDAK.
Der BVDAK geht wie auch schon der Rechtsexperte Dr. MortonDouglas davon aus, dass die gesetzlich normierte Ungleichbehandlung verfassungswidrigsein wird. Insoweit sei die der Vorschlag eine „Totgeburt“, da ihre geringeHalbwertszeit schon jetzt absehbar sei.
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