BMG will Wirkstoff-Liste: Was soll wieder in der EU produziert werden?

Das Thema Arzneimittel-Lieferengpässe ist kein neues und doch hat die Coronakrise ihm gefühlt frischen Wind in die Segel geblasen. Der Jour Fixe zu Lieferengpässen im BfArM ist mittlerweile von einem „Beirat“ abgelöst worden. Am 22. Juli trat das nun gesetzlich legitimierte und in der Besetzung erweiterte Gremium erstmals (virtuell) zusammen. Wie steht es rund um die Lieferengpässe von Sufentanil, Midazolam, Propofol, Heparin, Venlafaxin, Metformin und Co.? Hinweise gibt das jetzt veröffentlichte Protokoll der Sitzung.

Mit dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz hat der Gesetzgeber den 2016 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) etablierten „Jour Fixe zu Liefer- und Versorgungsengpässen“ auf neue Füße gestellt. Er ist nun ein gesetzlich verankerter Beirat der Behörde (§ 52b Abs. 3b Arzneimittelgesetz). Die im Beirat vertretenen Institutionen hatte das Bundesministerium für Gesundheit bereits am 13. Juli benannt – am 22. Juli kamen deren Vertreter via Webkonferenz zur konstituierenden Sitzung zusammen. Nun wurde das Protokoll dieser Sitzung veröffentlicht.

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An der Sitzung nahmen laut Protokoll alle stimmberechtigten Mitglieder mit Ausnahme der Vertretung der Bundesländer teil. Zudem war das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Gast mit dabei. Dessen Arzneimittel-Fachmann Thomas Müller bat den Beirat, die Ziele des BMG – hinsichtlich der Verbesserung der Versorgungssicherheit im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft – zu unterstützen: Der Beirat solle eine Zusammenstellung besonders relevanter Wirkstoffe erarbeiten, die perspektivisch wieder in der EU produziert werden sollten, um die EU unabhängiger von anderen Wirtschaftsräumen zu machen.

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Sodann beschloss der Beirat am 22. Juli:

  • den neu ins Arzneimittelgesetz aufgenommen Begriff „versorgungskritische Wirkstoffe“ zu definieren und Kriterien für die Einstufung von Wirkstoffen als versorgungskritisch zu erarbeiten;
  • Kriterien für die Liste von Fertigarzneimitteln, für die eine regelmäßige Datenübermittlung zur Beurteilung der Versorgungslage erforderlich ist, zu erarbeiten;
  • die vom BMG erbetene Zusammenstellung besonders relevanter Wirkstoffe, die perspektivisch wieder in der EU produziert werden sollten, zu erarbeiten.

Für alle drei Punkte gemeinsam wurde eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt. Soviel zur Zukunft – und wie ist es um die aktuelle Situation bestellt?

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