Apotheken-Stärkungsgesetz soll noch vor der Sommerpause ins Kabinett
Das vom Bundesgesundheitsministerium geplanteApotheken-Stärkungsgesetz soll noch vor der Sommerpause vom Bundeskabinettbeschlossen werden. Trotz der Bedenken aus den Ministerien für Justiz undWirtschaft bleibt das Ministerium von Jens Spahn (CDU) bei seinemZeitplan. Das ließ das BMG bei der heutigen Verbändeanhörung in Berlin nachInformationen von DAZ.online durchblicken. Was die Gleichpreisigkeit betrifft,gibt es nur noch wenig Hoffnung für die Apotheker. Fraglich ist aber, wieetwaige Vergehen gegen die Rx-Preisbindung sanktioniert werden sollen.
Am heutigen Donnerstag hat im BMG die Verbändeanhörung zumgeplanten Apotheken-Stärkungsgesetz stattgefunden. Etwas mehr als drei Stundenbeschäftigten sich die geladenen Fachverbände und das Ministerium mit demVorhaben. Die Verbände konnten die in den schriftlichen Stellungnahmenaufgeschriebenen Forderungen nochmals konkretisieren, das BMG hatte dieMöglichkeit nachzufragen.
Was den Zeitplan betrifft, sieht das Ministerium trotz der Beschwerden aus zwei anderen Ressorts offenbar keinen Grund nachzulassen. Noch vor der Sommerpause, also im Juni, soll das Vorhaben ins Kabinett. Die erste Lesung im Bundestag soll dann im September erfolgen. Ende dieses Jahres oder Anfang 2020 könnte das Apotheken-Stärkungsgesetz dann in Kraft treten.
Nicht viel Bewegung bei der Gleichpreisigkeit
Für die Apotheker ist der wichtigste Aspekt des Gesetzessicherlich die Gleichpreisigkeit. Zur Erinnerung: Das BMG will dieRx-Preisbindung für EU-Versender aus dem Arzneimittelgesetz (AMG) streichen undsie ins SGB V überführen. Näheres zur Rx-Preisbindung soll dann im Rahmenvertragzwischen Apothekern und Kassen festgelegt werden – unter anderem auch dieSanktionsmöglichkeiten. Laut Entwurf sollen empfindliche Geldstrafen drohen,wenn ein Versorgungsteilnehmer gegen die Preisbindung verstößt.
Dem Vernehmen nach drehte sich die Debatte im BMG auchlänger um genau diese Konstruktion. Die ABDA – vertreten durch GeschäftsführerDr. Sebastian Schmitz und Chefjurist Lutz Tisch – soll deutlich klargestellthaben, dass man die Gleichpreisigkeit erhalten wolle und daher den AMG-Satznicht streichen dürfe. Unterstützung bekam die ABDA vom PKV-Verband, der – wie inseiner Stellungnahme – vor den Auswirkungen einer kippenden Rx-Preisbindunggewarnt haben soll. Der PKV-Vertreter erinnerte das Ministerium auch nochmalsdaran, dass der fixe Arzneimittelpreis die Grundlage für die Berechnung andererRabatte ist, wie etwa vom 7-prozentigen Herstellerrabatt.
Mehr zum Thema
Verbände-Anhörung zur Apothekenreform
BMG hält offenbar an Streichung des AMG-Satzes zur Rx-Preisbindung fest
Plädoyer für feste Rx-Preise
PKV-Verband warnt vor Aufweichung der Rx-Preisbindung
Vorschlägefür die Mitgliederversammlung am 2. Mai
ABDA will Preisbindung für alle Rx-Arzneimittel fordern
Wie könnten Vergehen sanktioniert werden?
Das BMG ließ sich offenbar nicht in die Karten schauen –allerdings hatte das Ministerium den Apothekern schon am gestrigen Mittwochmitgeteilt, dass man auf das EU-Vertragsverletzungsverfahren reagieren müsseund eine Streichung des AMG-Satzes zur Gleichpreisigkeit nicht mehr zu verhindernsei. Dr. Thomas Müller, der die Arzneimittel-Abteilung im BMG leitet, soll abersignalisiert haben, dass die Vorschläge seines Hauses zur Rx-Preisbindungdurchaus nochmals korrigiert werden könnten. Derzeit befinde man sich noch inder Ressortabstimmung, um eine rechtssichere Formulierung ins Kabinetteinbringen zu können, soll Müller dem Vernehmen nach gesagt haben. Sowohl das Wirtschafts- als auch das Justizministerium hatten zuvorschon juristische Bedenken angemeldet. Den beiden Ministerien gehen dieVorschläge des BMG nach dem EuGH offenbar nicht weit genug.
Die Vertreter des GKV-Spitzenverbandes haben weitereBedenken zum Thema Gleichpreisigkeit eingebracht. Aus Sicht des Kassenverbandesist es offenbar sehr schwierig, das vom BMG geplante Sanktionierungssystem insSGB V aufzunehmen. Auch der Apothekenrechtsexperte Dr. Elmar Mand hatte schonauf der Interpharm in Stuttgart hinterfragt, wie man die Kassen mit dem SGB Vdazu zwingen will, eventuelle Boni-Angebote von EU-Versendern zu sanktionieren.Zur Erinnerung: Schon jetzt ist das Rx-Boni-Verbot eigentlich desRahmenvertrages zwischen Kassen und Apothekern. Der GKV-Spitzenverband hattenach dem EuGH-Urteil aber mehrfach erklärt, DocMorris nicht sanktionieren zuwollen.
Quelle: Den ganzen Artikel lesen