Apotheken-Stärkung mit Hindernissen

Der Entwurf für das Apotheken-Stärkungsgesetzspaltet: Auf der einen Seite enthält er höchst problematische und in ihrenFolgen schwer abschätzbare Maßnahmen – auf der anderen sieht er für Apotheken begrüßenswerteWeichenstellungen vor. DAZ-Redakteur Thomas Müller-Bohn hat den Gesetzentwurfanalysiert – welche Schlüsse er daraus zieht, lesen Sie in der aktuellen DAZ.

Der Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung derVor-Ort-Apotheken“ setzt an unterschiedlichen Stellen an. Sein erklärtes Zielist, die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch ortsnahe Apotheken zustärken – nicht zuletzt vor dem Hintergrund des am 19. Oktober 2019 ergangenenUrteils des Europäischen Gerichtshofs zur Rx-Preisbindung. Da Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Rx-Versandverbot als Antwort auf die Luxemburger Entscheidung bekanntlich ablehnt, ister bemüht um eine gleichwertige Alternative. Sein Lösungsweg stieß allerdings bereits beiverschiedenen Apothekerverbänden und -kammern sowie Rechtsexperten aufAblehnung.

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Auch DAZ-Redakteur Thomas Müller-Bohn hält es für kritisch, dasszur Sicherung der Gleichpreisigkeit die Apotheken nun über den Rahmenvertragzur Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung verpflichtet werdensollen. Das Problem: Dies betrifft nur die GKV. Für die PKV kann zwar angenommenwerden, dass die Versicherung nur die tatsächlich gezahlten Arzneimittelpreiseerstattet und die Versicherten daher keine Anreize für Boni haben – ein rechtlichesHindernis für Boni ausländischer Versender wäre das aber nicht. Für „echte“Selbstzahler gäbe es gar keine Einschränkungen; bei nicht erstattungsfähigenRx-Arzneimitteln würde die Gleichpreisigkeit also aufgegeben. Und das widersprichtden erklärten Zielen der ABDA, betont Müller-Bohn.

Das gleiche gilt für die geplante Streichungvon § 78 Absatz 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz (AMG), der das deutscheArzneimittelpreisrecht auf ausländische Versender überträgt. Erst diese Streichung sorge dafür,dass die Aufweichung der Gleichpreisigkeit zu einem so massiven Problem wird.Denn mit der Streichung würde die Inländerdiskriminierung im deutschen Rechtanerkannt. Wenn der besagte Satz nicht gestrichen würde, so Müller-Bohn, bestünde im deutschenRecht weiterhin eine konsequente Preisbindung und es bliebe die Aussicht aufeine spätere europarechtliche Klärung.

Positive Weichenstellungen

Müller-Bohn sieht allerdings auch die positiven Aspekte desGesetzentwurfs. Etwa die Weichenstellungenfür das E-Rezept und das Verbot der Zuweisung dieser elektronischenVerordnungen durch Ärzte oder Krankenkassen. Auch die geplanten Wiederholungsrezeptekönnen aus seiner Sicht alle Beteiligten entlasten und die Versorgungvereinfachen.

Die honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen,auf die die Versicherten sogar einen Anspruch haben sollen, sind fürMüller-Bohn eine besondere Herausforderung für den Deutschen Apothekerverbandund den GKV-Spitzenverband. Schließlich sind sie es, die die Leistungenvereinbaren sollen, Erfahrungswerte haben sie hierfür noch nicht.

Lesen Sie die gesamte kommentierende Analyse „Stärkung mit Hindernissen“ von ThomasMüller Bohn in der aktuellen DAZ Nr. 17, 2019 ab Seite 16.

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