Das grüne Rezept soll elektronisch werden
Das Bundesgesundheitsministerium hat am Donnerstag den Entwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes vorgelegt. Neben der E-Patientenakte (ePA) und einigen Neuregelungen zum E-Rezept soll darin auch das grüne Rezept geregelt werden, denn auch dieses soll – sehr zur Freude des BAH – elektronisch werden.
„Die Digitalisierung bietet große Chancen für die medizinische und pflegerische Versorgung in Deutschland. Sie kann wesentliche Unterstützung dafür leisten, dass Leistungserbringer und Patienten besser kommunizieren können, dass die Abläufe im Behandlungsalltag leichter werden, dass Diagnosen und Therapien genauer ausgerichtet werden und eine bessere Wirkung für die Patienten entfalten“, so lauten die einleitenden Worte zum am Donnerstag vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegten Referenten-Entwurf eines Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG).
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Geregelt werden soll, neben der elektronischen Patientenakte und mehr Wettbewerb bei E-Rezept-Apps, unter anderem auch das Makelverbot für E-Rezepte und das Grüne Rezept. Denn auch dieses will das BMG elektronisch sehen, die Vorlage dazu soll die Selbstverwaltung erarbeiten, so sieht es ein neuer Absatz 3 in § 86 SGB V vor.
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