Kammer fordert E-Mail-Abstimmung wegen Bühler-Petition
Die Landesapothekerkammer Hessen fordert eine Beschlussfassung des Geschäftsführenden ABDA-Vorstandes mit Hilfe einer E-Mail-Abstimmung. Damit solle noch rechtzeitig beschlossen werden, dem Petenten Benedikt Bühler die Vollversionen der Gutachten zum Rx-Versandverbot zur Verfügung zu stellen.
Der Pharmaziestudent Benedikt Bühler hatte die ABDA um die Überlassung der Vollversionen ihrer Gutachten zum Rx-Versandverbot gebeten. Diese will Bühler am kommenden Montag bei seinem Vortrag vor dem Petitionsausschuss des Bundestages nutzen. Doch die ABDA-Spitze hat ihm die Gutachten bisher verweigert. Dies haben der Apothekerverband Westfalen-Lippe und der Hamburger Apothekerverein kritisiert. Beide Verbände haben die ABDA ersucht, Bühler die Gutachten zur Verfügung zu stellen.
Mehr zum Thema
Unterstützung für Benedikt Bühler
Verband fordert Herausgabe der ABDA-Gutachten zum Rx-Versandverbot
Bühler-Petition
Auch Hamburger Apotheker fordern Herausgabe der ABDA-Gutachten
Kammer Hessen: Berufsöffentlichkeit hat kein Verständnis für Verhalten der ABDA
Dem schließt sich nun die Landesapothekerkammer Hessen in einem Brief an ABDA-Präsident Schmidt an. Die Kammer fordert die ABDA darin auf, dem Patenten die drei Rechtsgutachten zur Zulässigkeit des Rx-Versandverbotes kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Zur Begründung verweist die Kammer auf das Schreiben des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe und ergänzt: „Darüber hinaus hat die Berufsöffentlichkeit kein Verständnis für das Verhalten der ABDA“.
Geschäftsführender Vorstand soll per E-Mail abstimmen
Außerdem zeichnet die Landesapothekerkammer Hessen den möglichen Weg zur Überlassung der Gutachten vor. Sie fordert, „eine Beschlussfassung des Geschäftsführenden Vorstandes im Wege einer Abstimmung per E-Mail gemäß § 7 Abs. 4 der ABDA-Satzung herbeizuführen“. Dies sei wegen der besonderen Eilbedürftigkeit nötig, da der Petitionsausschuss bereits am 27. Januar tagt und in einer regulären Sitzung nicht mehr rechtzeitig entschieden werden könne.
Zum Hintergrund: Bühler hatte bei der ABDA mit ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz und ABDA-Pressesprecher Dr. Reiner Kern gesprochen. Diese drei Gesprächspartner hatten ihm die Vollversionen der Gutachten nicht zur Verfügung gestellt. Dem Geschäftsführenden ABDA-Vorstand gehören dagegen neben Schmidt zwölf weitere Mitglieder an. Es geht demnach um eine Entscheidung von 13 Ehrenamtlern. Dazu gehört auch Ursula Funke, die Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, die den Brief an ABDA-Präsident Schmidt unterzeichnet hat.
Quelle: Den ganzen Artikel lesen