Was ändert sich für Apothekenangestellte im nächsten Jahr?
Nicht nur für Apothekeninhaber, sondern auch für alleAngestellten in den Apotheken werden sich ab dem 1. Januar 2019 einigeÄnderungen ergeben. Unter anderem sollen Arbeitnehmer entlastet werden, indemihre Beiträge zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung sinken. Außerdem istein höherer Mindestlohn vorgesehen. DAZ.online bietet einen Überblick über diewichtigsten Änderungen für Arbeitnehmer in der Apotheke.
Am gestrigen Donnerstag haben wir bereits über die zumJahreswechsel anstehenden Änderungen für Apothekeninhaber berichtet. Vieledieser Neuregelungen betreffen natürlich zumindest indirekt auchApothekenangestellte: Denn sie sind es, die bei ihrer alltäglichen Arbeitbeispielsweise die Auswirkungen des neuen Rahmenvertrages (ab Juli 2019) zuspüren bekommen oder mit den Auswirkungen des neuen Verpackungsgesetzes umgehenmüssen. Hier nochmals alle Änderungen für Apothekeninhaber im Überblick:
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Was ändert sich für Apothekeninhaber im nächsten Jahr?
Allerdings stehen zum 1. Januar auch zahlreiche gesetzliche Neuregelungen an, die insbesondere Arbeitnehmer entlasten sollen. Viele dieser Entlastungen hatten sich Union und SPD im Koalitionsvertrag nach der Bundestagswahl 2017 vorgenommen. Hier eine Übersicht:
Höherer Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2019 um 42Cent auf dann 9,19 Euro. 2020 ist eine weitere Steigerung um 16 Cent vorgesehen.Die Apothekengewerkschaft Adexa erläutert auf ihrer Internetseite, warum dasThema auch für Apothekenangestellte relevant ist.
„Für die Zeit zwischen 22:00 Uhr und 8:00 Uhr, sprich zehnStunden, erhalten angestellte Approbierte, Apothekerassistenten und(Diplom-)Pharmazie-Ingenieure entweder 5,5 Stunden Freizeit oder 85,00 EuroVergütung [Gehaltstarif ADA]. Der Gehaltsbestandteil entspricht 8,50 Euro proStunde und liegt damit unter dem gültigen Mindestlohn.“
GKV-Zusatzbeitrag wird paritätisch finanziert
Ab dem 1. Januar 2019 wird der Zusatzbeitrag zurgesetzlichen Krankenversicherung zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer- undArbeitgeberseite getragen. Das hatte der Bundestag mit demGKV-Versichertenentlastungsgesetz beschlossen. LautBundesgesundheitsministerium zahlen beispielsweise Arbeitnehmerinnen undArbeitnehmer mit einem Einkommen von 3.000 Euro monatlich etwa 15 Euro weniger.
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