Ab Januar 2021: Sartane frei von Nitrosaminen

Medial istes still geworden um den „Valsartan-Skandal“ des Sommers 2018. Das bedeutetaber nicht, dass er Politik und Pharmaindustrie nicht noch weiter beschäftigt.Rückrufe gab es zwar auch in den USA schon länger keine mehr. Doch dieMaßnahmen, die ähnliche Fälle in Zukunft vermeiden sollen, laufen gerade erstan. Seit dem 1. Juli 2019 liegen nun die neuen Sartan-Monographien imEuropäischen Arzneibuch vor – welche Konsequenzen wurden und werden aus demFall Valsartan gezogen?

Begonnen hatte alles mit den weltweiten Valsartan-Rückrufenim Sommer 2018. Im Mittelpunkt des Skandals standen zunächst vor allem derchinesische Wirkstoffhersteller Zhejiang Huahai Pharmaceutical (ZHP) und dieNitrosamin-Verunreinigung NDMA, die in von ZHP produziertem Valsartan gefundenworden war. Relativ schnell stellte sich jedoch heraus, dass weitereBlutdrucksenker der Wirkstoffgruppe der Sartane und weitere Herstellerbetroffen sind – zudem wurden nach NDMA weitere Nitrosamin-Verunreinigungenbekannt. Zahlreiche weitere Chargenrückrufe und verunsicherte Patienten warenweltweit die Folge.

Doch die Rückrufe waren nicht die einzigen Konsequenzen, die der Fall Valsartan mit sich brachte.

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Zuletzt hatte das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) im Mai 2019 auf Nachfrage vonDAZ.online bekannt gegeben, „dass zum 1. Juli 2019 in der Ausgabe 10.0 des Ph. Eur. die geänderten Sartan-Monographien veröffentlicht werden“. Das sei imRahmen der Aktualisierung des Europäischen Arzneibuches (Ph. Eur.) vorgesehen.Mit diesen Monographien würden dann auch die zuvor im europäischen „Referralverfahren“ festgelegten Grenzwerte durch das Arzneibuch übernommen.

Schon mit Bescheid vom 11. April 2019 hatte das BfArM das europäischeRisikobewertungsverfahren nach Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG zu„Angiotensin-II-Rezeptor-Antagonisten (Sartane), die eine Tetrazol-Gruppeenthalten“ abgeschlossen. Das Gutachten des Ausschusses für Humanarzneimittel(CHMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA zum Fall Valsartan wurde damitrechtsverbindlich.

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Seitdem müssen Unternehmen, die Sartane produzieren, ihrenHerstellungsprozess so auslegen, dass keine Nitrosamin-Verunreinigungen mehrentstehen. Dazu wurde den Unternehmen allerdings eine Übergangsphase von zweiJahren gewährt. Für diese Übergangszeit gelten die von der EMA (auf Basis internationalerLeitlinien) festgelegten Grenzwerte für NDMA (N-Nitrosodimethylamin) und NDEA(N-Nitrosodiethylamin). Produkte, in denen höhere Werte als diese Grenzwertegemessen werden oder in denen sowohl NDMA als auch NDEA enthalten sind (egal inwelcher Konzentration), sind in der EU nicht erlaubt.

Die im EU-Verfahren festgelegten Grenzwerte haben nun auchEingang in die neueste Version des Europäischen Arzneibuchs Ph. Eur. 10.0 gefunden,das am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird.

Besagte Übergangszeit endet allerdings erst am 31. Dezember 2020. Ausinternen Informationen, die DAZ.online vorliegen, geht hervor, dass somit abdem 1. Januar 2021 dieUnternehmen aufgefordert werden, nachzuweisen, dass ihre Produkte keinequantifizierbaren Mengen an NDEA oder NDMA (< 0,03 ppm) aufweisen. Zu diesemZeitpunkt trete dann das Ph. Eur. Supplement 10.3 in Kraft, heißt es.

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