Dosierung verpflichtend aufs Rezept – Was halten Sie davon?
Bei BtM und Rezepturen ist es schon lange Pflicht, nun soll esauch bei anderen Verschreibungen kommen – eine Gebrauchsanweisung auf dem Rezept.Der Referentenentwurf des BMG zur 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung sieht das vor. Wir wollen von unseren Leserinnenund Lesern wissen, was Sie davon halten.
„Für die Verschreibung von Humanarzneimitteln wird eine grundsätzliche Verpflichtung zur Angabe der Dosierung auf dem Rezept eingeführt“, das sieht der Referentenentwurf des BMG zur 18. Änderung der Verordnung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) vor. Ärzte sollen also künftig nicht nur das Arzneimittel auf dem Rezept verordnen, sondern auch Angaben zur Dosierung machen. Bei BtM und Rezepturen ist das ja bereits so.
Ausgenommen von der neuen Regel sollen Patienten sein, die einen Medikationsplan haben. In der Begründung verweist das Ministerium darauf, dass die EU-Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung bereits bestimme, dass auf Verschreibungen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Behandlung stattfindet (sog. Cross-Border-Verschreibungen), die Dosierung anzugeben ist. Dies soll nun also auch auf deutsche Verschreibungen, die hierzulande eingelöst werden. Das BMG rechnet für die Ärzte mit Mehrkosten und spricht in dem Zusammenhang von einem „Erfüllungsaufwand“. Zeitlich bemisst das BMG den Mehraufwand für die Dosierungsangabe mit 30 Sekunden. Bei einem mittleren, nicht gewichteten Lohnkostensatz von 35,60 Euro (Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung – „Leitfaden“) ergebe sich pro Jahr ein Erfüllungsaufwand von etwa 108 Millionen Euro.
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Für Apotheken hingegen entsteht nach Ansicht des BMG kein Erfüllungsaufwand,was nach allen Erfahrungen, die man als Apotheker so hat, zum Beispiel mit der Telefonnummeroder der PZN auf dem Rezept sowie Verordnungen im allgemeinen, ziemlich optimistischbis naiv ist. Zudem, das lehrt einen ebenfalls die Erfahrung¸ bietet sich fürdie Kasse eine neue Retax-Option. Und diese werden die Kassen, zumindest bis dieentsprechende Klarstellung im Rahmenvertrag erfolgt ist, ausnutzen. Davon istauszugehen. Andererseits ist es in der Beratunghilfreich, die Dosierung zu kennen und sie nicht erst nachschlagen oder erfragenzu müssen.
Wir wollen von unseren Leserinnen und Lesern wissen: Was halten Sie davon?Ist das eine gute Idee, dass künftig die Dosierung auf dem Rezept stehen solloder nicht? Nehmen Sie an unserer Umfrage teil.
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