ABDA bringt 320 Millionen Euro für Dienstleistungen ins Spiel
Bis zum 7. Mai muss die ABDA beimBundesgesundheitsministerium eine offizielle Stellungnahme zum geplantenApotheken-Stärkungsgesetz abgeben. Am 2. Mai stimmt die ABDA-Mitgliederversammlungdarüber ab, wie man sich positionieren will. DAZ.online liegen dieBeschlussvorschläge der ABDA vor. Unter anderem fordert die ABDA eine deutlichhöhere Vergütung für die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen. Auchinteressant ist, dass die Standesvertretung offenbar ihren Widerstand gegenImpfungen aus der Apotheke aufgibt. Ob die ABDA-Mitglieder diese Vorschläge annehmen, ist aber noch offen.
Die Apothekerschaft steht vor wichtigen Entscheidungen:Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat den Entwurfeiner umfangreichen Apotheken-Reform vorgelegt, der viele Neuregelungenenthält, für die die ABDA seit Jahren kämpft: eine höhere Notdienstpauschale,eine bessere Vergütung für die BtM-Abgabe und endlich eine Vergütung neuer,pharmazeutischer Dienstleistungen. Gleichzeitig enthält dieses Paket aber auchdie Streichung des „alten“ Rx-Boni-Verbots im Arzneimittelgesetz. Das BMG willdamit auf das EU-Vertragsverletzungsverfahren reagieren. In der Begründung desEntwurfes heißt es sogar ausdrücklich, dass die Bundesrepublik der Rechtsauffassungdes EuGH mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz zustimmt.
Können die Apotheker eine solche Aussage ohne Widerstand undProtest einfach so hinnehmen? Darüber gibt es offenbar unterschiedlicheMeinungen im Apothekerlager. Etwas mehr als die Hälfte aller Kammern undVerbände ist strikt gegen die Streichung des Rx-Boni-Verbots aus dem AMG undwürde eher zum Rx-Versandverbot zurückkehren als die derzeitigen Vorschläge imEntwurf zu „schlucken“. Die Zeit drückt: Bis zum 7. Mai muss die ABDA dem BMGeine Stellungnahme zu dem Entwurf übersenden. Für den 2. Mai wurde daher eineaußerordentliche Mitgliederversammlung anberaumt, bei der festgelegt werdensoll, wie sich die Apotheker zum Spahn-Plan verhalten wollen.
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Außerordentliche ABDA-Mitgliederversammlung am 2. Mai
DAZ.online liegt die Beschlussvorlage der ABDA für dasTreffen der Apotheker vor. Klar ist: Hierbei handelt es sich lediglich umVorschläge, die ABDA-Mitglieder können diese auf der Versammlung am 2. Mai nocherheblich verändern. Allerdings gehen schon aus dieser Beschlussvorlage einigespannende Details dazu hervor, wie sich die ABDA positionieren möchte.
ABDA schlägt deutlich höhere Honorierung der Dienstleistungen vor
Da wäre zum Beispiel die Honorierung der pharmazeutischenDienstleistungen. Zur Erinnerung: Im ersten Eckpunkte-Papier des BMG, das imDezember 2018 bekannt wurde, war für diese Dienstleistungen einVergütungsvolumen von 240 Millionen Euro vorgesehen. In einem zweiten Papiersank die Zahl dann deutlich auf etwa 100 Millionen Euro, im nun vorliegendenEntwurf ist eine Vergütung von 150 Millionen Euro für die Dienstleistungenvorgesehen. Die ABDA schlägt ihren Mitgliedern nun aber vor, dass man dem BMGeine deutlich höhere Forderung präsentieren soll: 320 Millionen Euro.
Es bleibt unklar, wie genau die ABDA auf diesen Betragkommt. Möglich istaber, dass dies mit dem Werkstattgespräch der Bundesapothekerkammer zu diesemThema zu tun hat. Die BAK-Spitze hatte sich vor einigen Wochen getroffen, umdarüber zu beraten, welche Dienstleistungen man dem BMG überhaupt vorschlagenkönnte und wie genau diese Dienstleistungen vergütet werden könnten. DAZ.onlinehatte bereits berichtet, dass sich die BAK grundsätzlich drei Leistungsblöckevorstellen kann: Medikationsanalysen, Arzneimittelberatungen für Pflegebedürftige(auch bei den Patienten zu Hause) sowie Screenings. Insbesondere der zweiteBlock erscheint aufwendig: Nicht viele Apotheker können ihre Fachkräfte teilweisestundenlang für Heimbesuche entbehren. Wahrscheinlich sieht die ABDA aufgrunddieses erheblichen Mehraufwands nun die Notwendigkeit eines deutlich höherenVergütungsvolumens.
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