Kammer: Filialen, Öffnungszeiten und Botendienste deregulieren
Dieösterreichischen Apotheker sich für eineGesetzesinitiative ausgesprochen, die umfangreiche Änderungen der Regelungenfür die Niederlassung von Apotheken und die Versorgung vorsieht. Sie wollendamit nach eigenem Bekunden beweisen, dass sie mit der Zeit gehen und sich aufgeänderte Bedürfnisse der Bevölkerung einstellen. Es geht um dieÖffnungszeiten, Filialgründungen, aber auch um die Regelungen zum Fremdbesitz.
Am7. November 2018 hatte sich der Kammervorstand der Österreichischen Apothekerkammermit einem Beschluss für eine umfassende Novellierung des Apothekengesetzes ausgesprochen.Nicht nur dem Gesetz selbst, sondern auch der Arzneimittelversorgung solledamit, so die Forderung der Kammer, eine Verjüngungskur verpasst werden. Derkonkrete Vorschlag der Apothekerkammer liegt dem Bundesministeriumfür Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz seit Ende 2018 nun zur Beratung vor. Was dieApotheker sich im Einzelnen vorstellen, ist in einer Zusammenfassung in derÖsterreichischen Apotheker Zeitung (ÖAZ) nachzulesen.
ImZentrum des Novellierungsvorschlags stehen eine optionale Ausweitung undLiberalisierung der Öffnungszeiten, verbesserte Möglichkeiten derArzneimittelzustellung, Erleichterungen bei der Gründung von Filialapothekenund die Stärkung des Prinzips der inhabergeführten Apotheke.
Kern-undRahmenöffnungszeiten
Nachgeltender Rechtslage sollen in Österreich für alle Apotheken in einem Ort die gleichenÖffnungszeiten gelten. Will eine Apotheke darüber hinausgehend geöffnet halten,so muss sie dies extra bewilligen lassen, was zwar nach Darlegung in der ÖAZweit verbreitet sein soll, sich aber als wenig praktikabel erwiesen hat. InZukunft sollen die Behörden dem Vorschlagzufolge nur noch die Kernöffnungszeiten für alle Apotheken in einem Ort einheitlichvorschreiben. Daneben soll es Rahmenöffnungszeiten geben, die jede Apothekesich individuell einrichten können soll, wobei die gesamte Öffnungszeit einerApotheke wie beim Handel maximal 72 Stunden betragen soll. Um denBereitschaftsdienst sinnvoll einteilen zu können, sollen die Apotheken ihreindividuellen Öffnungszeiten für ein Jahr im Voraus mitteilen.
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Zustellungvon Arzneimitteln soll gelockert werden
Derzeitdürfen Apotheken in Österreich mit Bewilligung durch die Kammer eine sogenannteapothekeneigene Zustelleinrichtung betreiben. Diese darf nicht mehr als sechs Straßenkilometer von derApotheke entfernt sein, und dort dürfen nur dringend benötigte Arzneimittel abgegebenwerden. Die Botenzustellung an einzelne Patienten im Einzugsgebiet einerApotheke ist ebenfalls erlaubt, aber nur in Notfällen.
InZukunft sollen die apothekeneigenen Zustelleinrichtungen nach den Vorstellungender Apothekerkammer durch das Modell der sogenannten „Mobilen Apotheke“ abgelöstwerden. Eine solche „Mobile Apotheke“ muss zwar im Einzugsgebiet der Apothekeliegen, jedoch soll hierfür keine konkrete Maximalentfernung vorgegeben werde. Siesoll auch von mehreren Apotheken gemeinsam betrieben werden können. Arzneimittelsollen auch dort lediglich durch Apotheker abgegeben werden dürfen, aber nicht,wie bei den Zustelleinrichtungen, nur dringend benötigte, sondern alleArzneimittel. Außerdem sollen die Apotheken in Notfällen verpflichtet sein,dringend benötigte Arzneimittel in ihrem Einzugsgebiet gegen Verrechnung einesortsüblichen Entgelts zuzustellen oder die Zustellung zu veranlassen. Das solldann auch im Wege der Botenzustellung möglich sein, aber ein Apotheker musstelefonisch für die Beratung zur Verfügung stehen.
DieZustellmöglichkeiten sollen darüber hinaus noch weiter gelockert werden. Sosollen öffentliche Apotheken in Zukunft als freiwillige Dienstleistung in ihremEinzugsgebiet rezeptfreie Humanarzneimittel zustellen oder versenden dürfen. Die Abgrenzung dieser neuen Option zum Fernabsatzkönnte allerdings knifflig werden.
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