Gericht bestellt vorläufigen Insolvenzverwalter für Zyto-Apotheker Peter S.
Im Prozess gegen den Bottroper Pharmazeuten Peter S. geht esum viel Geld: Das Landgericht Essen hatte eine Einziehung von 17 Millionen Euroangeordnet. Offenbar hat S. jedoch nicht ausreichend Vermögen. Das AmtsgerichtEssen hat nach einem Antrag der Staatsanwaltschaft nun einen vorläufigenInsolvenzverwalter ernannt.
ImSkandal um den Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. hat das AmtsgerichtEssen auf Antrag der dortigen Staatsanwaltschaft am vergangenen Dienstag denRechtsanwalt Klaus Siemon als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. „Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seinesVermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalterswirksam“, erklärt das Gericht. Den Schuldnern des Apothekers wird verboten, an ihnzu zahlen. „Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben undsonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelderentgegenzunehmen“, erklärt das Gericht. „Die Drittschuldner werdenaufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.“
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren untersagt das Gerichtgleichzeitig Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einzelner Personen – diese sollengegebenenfalls Teil des Insolvenzverfahrens werden. Auch die Vollziehung von Vermögensarrestenoder einstweiligen Verfügungen gegen den Schuldner untersagt das Gericht,soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind – und stellt bereits begonnene Maßnahmen einstweilen ein.
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Wie auch seine Eltern war S. sehr vermögend, die Apothekehatte er von ihnen übernommen. „Zu keinem Zeitpunkt hatte erLiquiditätsschwierigkeiten“, heißt es im Urteil des Landgerichts Essen, das ihnim Juli 2018 zu zwölf Jahren Haft verurteilt hat. Inzwischen ist von seinem Wohlstand aberoffenbar wenig übrig, viele Eigentumsgegenstände ließ die Staatsanwaltschaftsichern.
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