Apotheker, Ärzte und Kassen regeln Grippeimpfstoffversorgung
Die Zeit für die Vorbestellung von Grippeimpfstoffen für diekommende Saison wird langsam knapp. Auch in Rheinland-Pfalz sollen Ärzte eigentlichbis Ende März ordern. Doch viele Mediziner waren verunsichert, wie viel siebestellen sollten – und ab wann ihnen möglicherweise Wirtschaftlichkeitsprüfungendrohen. Nun haben sich in Rheinland-Pfalz Kassenärztliche Vereinigung,Apothekerverband und Kassen gemeinsam mit dem Landesgesundheitsministerium aufEckpunkte verständigt.
Auch in Rheinland-Pfalz, wo es in der Saison 2018/2019 erneut eine Festpreisvereinbarung zwischenKassen und Apothekerverband zu Grippeimpfstoffen gab, waren im Winter dieVakzine knapp geworden. Landesgesundheitsministerin SabineBätzing-Lichtenthäler (SPD) hatte bereits Anfang des Jahres das Gespräch mitÄrzten, Apothekern und Kassen gesucht. Für vergangenen Montag lud dieMinisterin die in ihrem Bundesland für die Impfstoffversorgung verantwortlichenGesundheitspartner der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), des Landesapothekerverbandsund der Kostenträger (vertreten durch die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland) zumzweiten Mal zu einem Runden Tisch. Erklärtes Ziel war, frühzeitig Maßnahmen zuvereinbaren, um in der kommenden Wintersaison eine defizitäre Versorgung mitGrippeimpfstoffen, wie man sie in der vergangenen Saison erleben musste, zuvermeiden. Der KV war zudem wichtig, eine Vereinbarung zu treffen, die Ärztevor Regressen der Kassen schützt.
Eine Einigung drängte nun, denn die Zeit der Vorbestellungenhat bereits begonnen. Nun scheint sie gelungen. „Wir wollen bei der Bestellungund Bevorratung mit Influenza-Impfstoffen für die kommende Wintersaison einefür alle Seiten akzeptable Lösung finden. Deshalb freue ich mich sehr, dasssich alle bereits auf mehrere konkrete Eckpunkte verständigen konnten“, lässtdie Ministerin in einer Presseerklärung ihres Hauses wissen.
Gefahrlose Vorbestellung von 95 Prozent des Vorjahresverbrauchs
Die Beteiligten haben sich demnach unter anderem daraufverständigt, dass sich die Vorbestellung der Grippeimpfstoffe wie bisher amVerbrauch des Vorjahres orientieren soll. Sollte sich jedoch im Laufe derkommenden Saison herausstellen, dass die Patientennachfrage höher ist, sollenImpfstoffe angemessen nachbestellt werden können. „Dabei sollen jedoch dienaturgemäß vorhandenen Risiken der passgenauen Impfstoffbestellung im Sinneeiner Risikoverteilung wirtschaftlich minimiert werden“, betonteBätzing-Lichtenthäler. Deshalb habe man sich darauf geeinigt, dass in der Regelkeine Unwirtschaftlichkeit vorliegt, sollten die bestellten Impfstoffe nichtverbraucht werden können.
Was sich in der Ministeriumsmitteilung etwas vage anhört,klingt bei der KV so: „Auf Drängen der KV RLP haben die Krankenkassenzugestanden, in der Regel auf Regresse zu verzichten, wenn die Praxis dieAnforderung für die Saison 2019/2020 auf 95 Prozent der in den letzten vierQuartalen verimpften Menge begrenzt.“ Das heißt: Ärzte können 95 Prozentvorbestellen, die Apotheke ordert entsprechend, gibt die komplette Menge an denArzt ab – und rechnet sie auch so ab. Indiesem Rahmen läuft der Arzt nicht Gefahr, in die Wirtschaftlichkeitsprüfung zukommen – selbst wenn er nicht alle Impfdosen verimpft. Oberhalb der95-Prozent-Grenze ändert sich die Lage für die Mediziner: Ist die Gesamtmenge derüber den Sprechstundenbedarf verordneten Grippeimpfstoffe im Vergleich zu dentatsächlich abgerechneten Impfungen mehr als 20 Prozent höher, wird ein Antragauf Wirtschaftlichkeitsprüfung gestellt.
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