Mein liebes Tagebuch
Das ist der Knaller der Woche: Die EU-Kommission setzt Deutschland unter Druck, endlich die Preisbindung bei Rx-Arzneimitteln für die Arzneiversandhäuser aus Holland abzuschaffen. Die Versender aus dem EU-Ausland seien dadurch benachteiligt. Das EuGH-Urteil müsse ohne Wenn und Aber umgesetzt werden. Sollte Deutschland nicht innerhalb von zwei Monaten spuren, gibt’s eine Klage vor dem EuGH. Dann verklag uns doch, möchte man der EU-Kommission zurufen! Und was sagt die ABDA dazu? Nichts, es war Feiertag in Berlin, Frauentag! Sorry, der ABDA-Kommentar kommt erst am Montag.
4. März 2019
Die Importförderklausel, sie beschäftigt den Bundesrat und uns noch immer. Und noch ist das letzte Wort nicht gesprochen: Es gibt Chancen, dass diese anachronistische Regelung in der Tat bald der Vergangenheit angehört. So hat sogar der Gesundheitsausschuss bereits empfohlen, die Klausel zu streichen. Das Land Brandenburg, leidgeprüft durch die Lunapharm-Importaffäre, hatte bereits einen Antrag zur Abschaffung der Klausel eingebracht. Mein liebes Tagebuch, da könnte sich wirklich noch etwas bewegen. Es sind vor allem die Länder, die durch die Importförderung Risiken für die Patientensicherheit sehen: komplexe Vertriebswege beim Parallelhandel, der nach Beobachtungen der Strafverfolgungsbehörden sowie der für die Arzneimittelüberwachung zuständigen Behörden von einer zunehmenden Zahl von Arzneimittelfälschungsfällen betroffen ist. Mein liebes Tagebuch, hoffen wir auf die Streichung der Importförderklausel.
Sie sind besonders ärgerlich, die kleinen monatlich abgebuchten Beträge, die sich übers Jahr rasch summieren, beispielsweise die monatlichen Nutzungsgebühren für Securpharm, die die Apotheken an die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA), eine Tochter der ABDA, entrichten müssen: 10 Euro pro Monat, 120 Euro im Jahr. Rund 2,3 Mio. Euro kann die NGDA hier im Jahr einstreichen. Und wofür? Es ist die Nutzungsgebühr für den Securpharm-Apothekenserver. Peinliche Panne: Obwohl die NGDA den Monatsbetrag bereits abgebucht hat, erhielten nun rund ein Drittel aller Apotheken eine weitere Zahlungsaufforderung. Kann passieren. Mittlerweile hat die ABDA-Tochter den Fehler entdeckt und entschuldigt sich bei den betroffenen Apothekern, der Fehler wird sich nicht wiederholen. Was bleibt: Hier zehn Euro, dort ein paar Euro. Mein liebes Tagebuch, die Ärzte würden mit Sicherheit bei den Krankenkassen anklopfen und um Ausgleich für die Kosten anfragen. Und wir? Wir zahlen brav, das Schweigen der Lämmer. Wir sind schon gespannt was uns dann der E-Rezept-Server kosten wird.
Quelle: Den ganzen Artikel lesen