Apotheker verklagt DocMorris wegen Rx-Boni und Kaufbelegen
Ein Apotheker aus Sachsen-Anhalt sucht die Konfrontation zuDocMorris. Vor dem Landgericht Stendal klagt er gegen den niederländischenVersender. Es geht um Kaufbelege für Privatversicherte,kostenloses Ibuprofen 600 und „personenübergreifende“Kundenkonten. Ein Urteil wird für März erwartet – die Richterin machte jedochschon bei der Verhandlung am vergangenen Freitag Andeutungen, wohin die Reisegehen könnte.
Michael Nagler, Apotheker aus Tangerhütte (Sachsen-Anhalt), klagtvor dem Landgericht Stendal gegen DocMorris. Vertreten wird er von demLeipziger Anwalt Fabian Virkus, der seit dem im Oktober 2016 ergangenen Urteildes Europäischen Gerichtshofs zur Rx-Preisbindung wiederholt darauf hingewiesenhat, dass Versender wie DocMorris wegen ihrer Rx-Boni eigentlich aus demRahmenvertrag über die Arzneimittel ausgeschlossen werden müssten. Dies hat er demGKV-Spitzenverband bereits mehrfach mitgeteilt – doch dieser wies die Vorwürfedes Anwalts zurück und erklärte, er wolle keine Sanktionen gegen EU-Versender aussprechen.Virkus hatte den Spitzenverband auch mit Testkäufen konfrontiert, die zeigensollten, dass DocMorris die Kassen über die Einziehung der Zuzahlung täuscht:Den Kunden erhielten nach einem Arzneimittelkauf verschiedene Belege. Jener zumZuzahlungsnachweis gegenüber der Krankenkasse enthielt jedoch keinen Hinweis,dass die Zuzahlung infolge von Boni möglicherweise gar nicht oder nicht gänzlichgeleistet wurde. Hierzu erklärte derGKV-Spitzenverband vor knapp zwei Jahren, auch ihm sei an „einer transparentenGestaltung der Quittungen (…) gelegen“. DocMorris habe versichert, dies zuändern – wegen des größeren Programmieraufwandes sollte dies bis zum 3. Quartal2017 geschehen.
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Nachdem es mit Briefen an den GKV-Spitzenverband nicht geklappt hat, beschreitetVirkus nun mit Nagler den Klageweg gegen DocMorris selbst. ZurVorbereitung der Klage hatte er Ende Oktober 2017 Testkäufe bei DocMorris unternehmenlassen. Es wurden Privatrezepte eingereicht – und zwar für Ibuprofen 600, das 12,32 Euro kostete, sowie ein Antibiotikum. Der Kunde erhielt einen Neukundenbonus vonzehn sowie 2,50 Euro pro Rezept. Im Fall von Ibuprofen musste der Kunde alsogar nichts zahlen, erhielt aber von DocMorris einen Beleg über den gesamtenKaufbetrag, den er seiner privaten Versicherung zur Erstattung einreichenkonnte.
Virkus geht vor Gericht sowohl gegen dieses Vorgehen bei den Privat-Quittungen vor, als auch dagegen, Rx-Arzneimittel „kostenlos“ abzugeben. Zu letzteremargumentiert der Anwalt, dass die Europarechtswidrigkeit der Arzneimittelpreisverordnungfür EU-Versender noch nicht feststehe und die Boni-Gewährung gegen dasheilmittelrechtliche Zugabeverbot (§ 7 HWG) verstoße. Als dritten Punkt macht er geltend, dass DocMorrispersonenübergreifende Kundenkonten unterhalte, die es ermöglichen, etwa innerhalbeiner Familie, Boni zu verschieben, wenn bei einem Kunden bereits dieZuzahlungsbefreiungsgrenze erreicht ist. Doch dabei vermisst die Klägerseite eine jeweilige Einwilligung derPatienten.
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