ABDA fordert flexible Regelungen für COVID-19-Impfungen in Apotheken

Im Eilverfahren will die Ampel ihr zweites Corona-Gesetz durch den Bundestag bringen. Nach dem Willen der Koalitionäre sollen schon bald auch Apotheker:innen sowie Zahn- und Tierärztinnen und -ärzte gegen COVID-19 impfen dürfen. Die ABDA dringt in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf auf flexible Regelungen: Sie wünscht sich etwa eine vorübergehende Lockerung der nach Apothekenbetriebsordnung vorgeschriebenen Raumeinheit. Zudem sollen auch zum Beispiel Rettungssanitäter:innen die Notfallschulungen vornehmen dürfen.

Für den heutigen Mittwochnachmittag ist die Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf der Ampel-Koalitionäre „zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ angesetzt. Normalerweise würde die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags stattfinden – da sich dieser aber noch nicht konstituiert hat, werden die Verbände im Hauptausschuss vorsprechen.

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COVID-19-Impfungen in der Apotheke könnten schon nächste Woche möglich sein

Der für die Apotheker:innen wichtigste Punkt im Gesetzentwurf ist das Vorhaben, sie in die Nationale Impfkampagne einzubeziehen. Am Tag, nachdem das Gesetz in seiner finalen Fassung im Bundesgesetzblatt erschienen ist, könnte es losgehen. Bis dahin ist es bereits nach aktueller Gesetzeslage möglich, dass Ärztinnen und Ärzte das Impfen an die Apotheken delegieren. Zudem soll es eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen COVID-19 geben, etwa für Beschäftigte in Pflegeheimen.

In ihrer Stellungnahme zum Entwurf beschränkt sich die ABDA auf die Regelung, die die Apotheken unmittelbar betreffen wird: Um ihnen das Impfen gegen COVID-19 zu ermöglichen, ist geplant, einen neuen § 20b im Infektionsschutzgesetz (Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2) zu schaffen. Darin soll es künftig heißen:

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