Kommt die Infektionsschutzmaske – und mit ihr verschiedene Größen?

Apotheken erreichen in letzter Zeit immer häufiger Fragen zu den verschiedenen Größen von medizinischen Masken, vor allem zu FFP2-Masken. Zudem kommt auch die Frage nach Kindergrößen immer wieder auf. Auf Nachfrage erklärt das BfArM gegenüber DAZ.online, dass beim Kauf einer Maske nicht nur auf die korrekte Kennzeichnung zu achten ist. Die Passform sei ebenfalls wichtig, aktuell jedoch nur individuell im Rahmen einer Trageprobe zu ermitteln. Kommt nun bald Abhilfe?

Nicht nur in der Apotheke, auch im Alltag fällt auf, dass „medizinische Masken“ wie FFP2-Masken oft nicht richtig sitzen, selbst wenn die Menschen verantwortungsbewusst damit umgehen. Weil DAZ.online bei einer eigenen Recherche zu verschiedenen Masken-Größen keine konkreten Hilfestellungen finden konnte, haben wir uns mit der Frage nach verschiedenen Maskengrößen direkt an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gewandt. Dort bestätigte man DAZ.online den in der Apotheke entstehenden Eindruck, dass „gerade vor dem Hintergrund des Beschlusses der Bundesregierung und der Länder vom 19. Januar 2021 zur Tragevorschrift von medizinischen Gesichtsmasken und FFP2-Masken“ der Bedarf an unterschiedlichen Maskengrößen – die beispielsweise auch eine gute Passform für Kinder haben – steigt.

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Allerdings sehen die betreffenden Masken-Normen aktuell keine unterschiedlichen Größen vor, erklärt das BfArM. Grund sei, dass die Masken dieser Normen nicht für den allgemeinen Bevölkerungsschutz in einer Infektionslage ausgelegt sind: „Sie wurden erstellt entweder für den Patientenschutz bei medizinischen Behandlungen oder für den Eigenschutz beim Einsatz in Bereichen, wo sie die Tragenden beim Arbeiten in staub- und aerosolbelasteten Umgebungen schützen sollen. Daher sind sie primär nur für Erwachsene ausgelegt.“ Die Masken, die derzeit für den Infektionsschutz von Bedeutung sind, müssten den Normen für medizinische Gesichtsmasken (DIN EN 14683) oder für partikelfiltrierende Halbmasken (DIN EN 149) entsprechen, heißt es.

BMG und BfArM: Vorschlag zur Normung einer Infektionsschutzmaske eingereicht

Auch aus Sicht des BfArM ergibt sich angesichts der aktuellen Pandemie also ergänzender Regelungsbedarf. Neben der Filterleistung einer Maske sei der „Dichtsitz“ Voraussetzung für den Schutz vor Aerosolen. „Daher ist es notwendig, beim Kauf einer Maske nicht nur auf die korrekte Kennzeichnung zu achten, die ein Merkmal für die Filterleistung ist, sondern auch auf die Passform, die derzeit jedoch nur individuell im Rahmen einer Trageprobe ermittelt werden kann“, erklärt das BfArM. 

Müssen sich Apotheker:innen vorerst also einfach mit der Situation abfinden? Nicht, wenn es nach dem BfArM geht. Wie es erklärt, hat es bereits in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bei dem zuständigen Normungsausschuss beim DIN (Deutsches Institut für Normung) den Vorschlag zur Normung einer Infektionsschutzmaske eingereicht. In diesem Vorschlag seien neben den Filterqualitäten auch unterschiedliche Größen vorgesehen. In der Konsequenz müssen sich die Apotheker:innen und Kund:innen jedoch wohl noch etwas gedulden, bis die Maskenwahl einfacher wird als aktuell. Das BfArM wisse, dass einige Hersteller mit neuen Produkten bereits versuchten, die Lücke zu schließen. Bereits erhältliche und nach den oben genannten Normen zertifizierte Produkte seien dem BfArM jedoch noch nicht bekannt. „Uns liegen lediglich Informationen zu Alltagsmasken für Kinder vor“, heißt es. 

Sind die Maskenhersteller schneller? 

Vergangene Woche empfahl der Sachverständigenverband BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger) die Definition des Begriffs „medizinische Maske“ zu konkretisieren sowie eine klare vereinfachte Kennzeichnung von zertifizierten Masken einzuführen – um echte von Fake-Masken unterscheiden zu können. In der aktuellen Form gebe es nicht nur Verunsicherung bei den Bürgern, sondern auch den Händlern, Prüforganisationen und Sachverständigen, hieß es: „Der BVS empfiehlt die Einführung eines für Verbraucher leicht erkennbaren Symbols, mit dem geprüfte medizinische und FFP2-Masken gekennzeichnet werden, und welches die Abstufung des Sicherheitsniveaus der Maskentypen sichtbar macht.“

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Im Gespräch mit Dr. med. Roland Ballier – von der Industrie- und Handelskammer Hochrhein Bodensee in Konstanz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für nicht-aktive Medizinprodukte und deren Anwendung – erfuhr DAZ.online zudem, dass bereits einige Hersteller dabei seien, beispielsweise Babymasken zu entwickeln. Hier seien aber noch zulassungstechnische Fragen zu klären. Es solle sich am Ende nicht um Medizinprodukte, sondern persönliche Schutzausrüstung (PSA) handeln.

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