„Wir haben als Berufsstand versagt“
Im Schatten des E-Rezepts hat die Bundesregierung mit dem Patientendaten-Schutzgesetz auch für den elektronischen Medikationsplan die rechtliche Grundlage geschaffen. Im Gespräch mit DAZ.online erläutern der Apotheker Ralf König und der Arzt Dr. Philipp Stachwitz vom Think Tank Health Innovation Hub (hih), der vor allem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) berät, was der E-Medikationsplan für die Versorgung bringen soll.
DAZ.online: Herr König, Herr Dr. Stachwitz, das Thema E-Medikationsplan (eMP) musste bisher in der medialen Berichterstattung zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) hinter dem E-Rezept deutlich zurückstecken. Bitte klären Sie uns auf: Welche Neuerungen bringt der elektronische Plan im Vergleich zum Papierplan mit sich?
Stachwitz: Der Bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) ist – auch wenn er aus Papier ist – für mich im Grunde schon die erste digitale, übergreifende medizinische Anwendung nach SGB V. Denn mit dem 2D-Barcode lassen sich digital erzeugte Daten auch digital übertragen. Ziel ist ja, die Arzneimitteltherapiesicherheit zu erhöhen, indem der Patient über seine Medikamente und deren Anwendung informiert wird.
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Der BMP richtet sich also an den Versicherten. Das ist ein wesentlicher Unterschied zum elektronischen Medikationsplan: Dieser soll vor allem dem Austausch zwischen Heilberuflern dienen und enthält wesentlich mehr Information als der Papierplan. Daher wird es zunächst so sein, dass beide Pläne nebeneinander existieren: Die elektronische Variante als Werkzeug für Ärzte und Apotheker und der ausgedruckte BMP als Version für den Patienten.
Warum diese Differenzierung?
Stachwitz: Der eMP enthält Informationen, mit denen der Versicherte kaum etwas anfangen kann, zum Beispiel Laborwerte wie den Kreatininwert. Aus verschiedenen Modellprojekten ist bekannt, dass die Vernetzung von Arzt und Apotheker der entscheidende Schlüssel ist, um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern. Ein solcher Austausch soll auch durch den eMP möglich werden. Auf der anderen Seite können die Heilberufler auf dem BMP per Freitext Informationen und Hinweise für den Patienten notieren. Gerade wenn Menschen viele Arzneimittel einnehmen müssen, wissen sie oft gar nicht, wozu sie welche Tablette einnehmen sollen. Durch die verbesserte Aufklärung der Patienten soll die Sicherheit der Arzneimitteltherapie verbessert werden.
König: Darüber hinaus soll der eMP auch die Medikationshistorie und Informationen zur Therapie des Patienten enthalten. Das spielt zum Beispiel dann eine Rolle, wenn Unverträglichkeiten aufgetreten sind und der Arzt etwa von einem ACE-Hemmer auf ein Sartan umstellen musste. Wenn der nächste Behandler das weiß, wird er nicht auf die Idee kommen, nochmal einen ACE-Hemmer anzusetzen.
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