Künftige „Hämophilie-Apotheken“ schließen sich zusammen
Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung ändert auch die Versorgung von Hämophiliepatienten – denn ihre Arzneimittel gehen ab 1. September über die Apotheke. Bislang waren Arzneimittel zur Hämophiliebehandlung von der Apothekenpflicht ausgenommen und wurden meist direkt von den Herstellern an die Ärzte geliefert. Den neuen Herausforderungen dieser Spezialversorgung der Hämophiliepatienten stellt man sich besser im Verband als allein.
VHA – hinter dieser Abkürzung versteckt sich seit dem 25. Mai 2020 der „Verband der Hämophilie Apotheken“. Gegründet vor Kurzem in Berlin, will man sich gemeinsam den neuen Herausforderungen der Versorgung von Hämophiliepatienten stellen. Diese erwarten die Apotheken ab dem 1. September 2020. Dann wird eine Neuregelung rechtskräftig, die bereits mit dem ein Jahr zuvor (am 15. August 2019) in Kraft getretenen Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) beschlossen wurde: Ab Mitte August werden Arzneimittel zur Hämophilie-Behandlung apothekenpflichtig, und die Versorgung der Patienten läuft folglich über die Apotheke. Bislang sind die Hämophilipräparate noch von der Apothekenpflicht ausgenommen und werden stattdessen meist direkt vom Hersteller an die behandelnden Ärzte geliefert.
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„Mit dem Verband möchten wir Patienten eine Orientierung geben, wo sie Apotheken finden, die sich hoher Qualität verpflichten möchten, und in einem starken Netzwerk mit Ärzten, Apothekern und Patienten verbunden sind“, erklärt Claudia Neuhaus. Die Apothekerin aus Berlin ist die Erste Vorsitzende des neuen Verbands der Hämophilie Apotheken. Die Position des Zweiten Vorsitzenden bekleidet Apotheker Dirk Düvel aus Marschacht, während Nico Kraft, Apotheker aus Frankfurt und Autor bei der Deutschen Apotheker Zeitung sowie DAZ.online, zum Schriftführer in den Vorstand gewählt wurde. Dem Beirat gehören Vertreter aus Fachgesellschaften, Ärzte, Patientenvertreter und Experten aus der Hämophilie-Versorgung an.
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