Was steckt hinter der Anklage gegen Zur Rose-Chef Oberhänsli?
Anfang Mai wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft des Schweizer Kantons Thurgau Anklage gegen den Zur Rose-Chef Walter Oberhänsli erhoben hat. Es geht um zwei Geschäftsmodelle des Pharmahandelskonzerns, die inzwischen nicht mehr betrieben werden. Die Apotheker Zeitung (AZ) hat sich beim Apothekerverband Pharmasuisse und bei der Staatsanwaltschaft über die Gründe der Anklage informiert. Konkret wird Oberhänsli und Zur Rose vorgeworfen, mehrfach gegen das Heilmittelgesetz und das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb verstoßen zu haben.
Den Apothekern in Deutschland dürfte die Vorgehensweise allzu bekannt vorkommen: Schon seit Jahren übertritt der niederländische Versender DocMorris, der zur Schweizer Zur Rose-Gruppe gehört, immer wieder deutsches Recht, um sein Geschäftsmodell weiterzuentwickeln. Ähnlich sieht es bei der Muttergesellschaft Zur Rose aus: Auch dort testet man gerne die Grenzen dessen aus, was gerade noch zulässig ist. In den Jahren 2014 und 2015 wurde Zur Rose jedoch in die Schranken verwiesen.
Das erste Verfahren betraf Zahlungen an Ärzte, die elektronische Rezepte ausstellten. Konkret ging es um Ärzte im Kanton Zürich, die elektronische Rezepte direkt an Zur Rose übermittelten. Die Medikamente wurden dann vom Versender an die Patienten geliefert. Als Entschädigung erhielten die Ärzte von Zur Rose 40 Franken pro Neukunden, 12 Franken jährlich für den „Dossiercheck“ sowie 1 Franken pro Rezeptzeile für die sogenannte Interaktionskontrolle. Diese Geschäftstätigkeit wurde 2014 vom Schweizer Bundesgericht in Lausanne untersagt.
Im zweiten Verfahren ging es um den OTC-Versand. Dieser ist in der Schweiz nur dann erlaubt, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Zur Rose wollte dies umgehen, indem ein vom Versender beauftragter Arzt, dem der Kunde in der Regel nicht bekannt war, auf Basis eines von diesem ausgefüllten Fragebogens das notwendige Rezept ausstellte. Auch diese Vorgehensweise wurde Zur Rose im Jahr 2015 vom Schweizer Bundesgericht untersagt. Laut der Pressemeldung der Zur Rose-Gruppe vom 3. Mai wurden die beiden untersagten Geschäftstätigkeiten noch am Tag der Urteilsverkündung eingestellt. Doch warum kommt es nun, etliche Jahre nach Abschluss der beiden Prozesse, zur Anklage? Zur Rose schreibt dazu, die Anklage stütze sich auf eine Strafanzeige von PharmaSuisse.
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Auf Nachfrage erklärt Stephanie Balliana, Leiterin der Medienstelle des Schweizer Apothekerverbands PharmaSuisse, dass der Staatsanwalt gegen Oberhänsli ermittle, da die untersagten Geschäftsmodelle nicht dem geltenden Recht entsprochen hätten. Deshalb müsse geklärt werden: Wer ist verantwortlich? Wer hat illegal gehandelt?
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