Darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt?
In der nasskalten Jahreszeit häufen sich Erkältungen und grippale Infekte. Die Wartezimmer beim Arzt füllen sich, während die Büros teilweise wie leergefegt wirken. Doch wie sollten Angestellte vorgehen, wenn sie morgens mit Fieber und Halskratzen aufwachen? Dürfen sie während der Arbeitszeit zum Arzt, um sich untersuchen zu lassen? Oder sollten sie dafür besser einen Tag Urlaub einreichen?
„Wer krank ist, darf zum Arzt – auch während der Arbeitszeit“, erklärt Heiko Hecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. Voraussetzung dafür sei ein „akutes Leiden“, das die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt oder sogar unmöglich macht. Schmerzen, Fieber, Schwindel, aber auch psychische Notsituationen können die Arbeitsfähigkeit stark einschränken und den Gang zum Arzt rechtfertigen. Wichtig dabei: Unbedingt den Vorgesetzten vorab über den Termin beim Arzt informieren.
Auch Untersuchungen, die vom Arzt angeordnet werden und aus medizinischer Sicht nur zu bestimmten Zeiten stattfinden können, dürfen während der Arbeitszeit erledigt werden – beispielsweise eine Blutabnahme in den Morgenstunden, wenn der Patient noch nüchtern ist. „Angestellte lassen diese Untersuchung nicht freiwillig vornehmen, sie ist medizinisch erforderlich“, so Hecht.
Eine Erkältung wird durch Kälte verursacht Nein. Viren lösen eine Erkältung oder Grippe aus. Aber: „Wenn der Körper schon eine beginnende Infektion bekämpft und dann stark friert, kann dies das berühmte i-Tüpfelchen sein“, sagt Martin Scherer, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Es gibt auch die These, dass die Nasen-Rachenschleimhaut bei Kälte anfälliger für Virusinfektionen ist, aber die ist wissenschaftlich nicht belegt.
Kniffliger wird es, wenn das Leiden zwar in absehbarer Zeit behandelt werden muss, aber im Moment nicht akut ist. Der klassische Fall: Während der Mittagspause bricht ein Stück der Zahnfüllung ab. „Schmerzt die kaputte Plombe, handelt es sich um ein akutes Leiden“, erklärt Heiko Hecht. Bereitet die Plombe sonst keine Probleme, rät er, den Zahnarzttermin in die Morgen- oder Abenstunden zu legen – vor beziehungsweise nach der eigentlichen Arbeitszeit.
Im Zweifel einen gelben Schein geben lassen
Auch allgemeine Vorsorgetermine, Routinekontrollen oder die jährliche Zahnreinigung sollten nicht während der Arbeitszeit erledigt werden, sagt Heiko Hecht. „Ich rate dringend, diese Termine im Urlaub oder in den Feierabendstunden zu machen – auch, um den Frieden am Arbeitsplatz und unter Kollegen zu wahren.“
Würde er Angestellten grundsätzlich empfehlen, sich den Arzttermin bei akuten Leiden attestieren zu lassen? „Sicher ist sicher“, sagt Heiko Hecht. Der Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sei „unerschütterlich“ und letztlich entscheidend, wenn es darum gehe, Arbeitsfähigkeit von Arbeitsunfähigkeit zu unterscheiden.
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