Spahn droht Widerstand bei der E-Rezept-Pflicht

Mit einer großen Überraschung hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am vergangenen Mittwoch das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) ins Bundeskabinett eingebracht. Denn die nun beschlossene E-Rezept-Pflicht ab Januar 2022 wollte das Bundesgesundheitsministerium eigentlich selbst nie. Zwar soll es möglich sein, die Zugriffsdaten für das E-Rezept ausgedruckt zu erhalten. Trotzdem könnte Spahns Vorstoß auf Widerstand im Bundestag stoßen. Denn sowohl aus den Regierungsfraktionen als auch aus der Opposition kommen kritische Stimmen. Die Versandapotheken begrüßen den Vorstoß.

Am vergangenen Mittwoch hat die Bundesregierung das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegte Patienten-Datenschutzgesetz (PDSG) beschlossen. Darin sind mehrere für Apotheker höchst relevante Regelungen zur Ausgestaltung des E-Rezeptes enthalten. Unter anderem wird die Gematik damit beauftragt, bis zum 30. Juni 2021 eine App zur Rezeptübermittlung zu bauen – der Referetenentwurf hatte noch eine Frist bis Anfang 2022 gesetzt. Aus dieser App sollen die Patienten ihre E-Rezepte auch weiterleiten können, beispielsweise an Anwendungen der Vor-Ort-Apotheken oder der Versender.

Kurz vor der Kabinettsbefassung hatte Spahn noch eine große Überraschung in das Gesetz eingebaut: Die Bundesregierung will festlegen, dass es ab 2022 verpflichtend nur noch E-Rezepte gibt. Die Patienten sollen zwar darum bitten können, sich den „Token“ – also die Zugriffsdaten für das E-Rezept – auf Papier ausdrucken zu lassen. Das klassische Papierrezept soll es aber nur noch bei Betäubungsmitteln und T-Rezepten geben oder dann, wenn die Technik es in der Arztpraxis oder in der Apotheke nicht zulässt. Bislang hatte Spahn immer davon gesprochen, dass auch das Papierrezept weiterhin als Option erhalten bleiben soll. Bis heute heißt es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG): „Das E-Rezept soll das klassische Rezept auf Papier nicht vollständig ablösen: Wer will, kann auch weiterhin das Papierrezept erhalten.“

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Dittmar: Keine zusätzlichen Hürden

Die neue E-Rezept-Pflicht wirft einige Fragen auf: Werden alle Menschen in Deutschland bis Anfang 2022 technisch und finanziell in der Lage sein, sich mit mobilen Endgeräten auszustatten, um an der E-Rezept-Versorgung teilzunehmen? Wird das Internet bis dahin ausreichend schnell und flächendeckend vorhanden sein? Was ist mit älteren, behinderten oder kranken Menschen? Diese Fragen scheint man sich auch im Bundestag zu stellen. Auf Nachfrage von DAZ.online erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Dittmar, dass durch die neue Pflicht keine Hürden für ältere und technikaffine Menschen entstehen dürften. Wörtlich erklärte Dittmar:

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