NRW-Parlament spannt größten Rettungsschirm in der Landesgeschichte – was das bedeutet

In NRW dürfen sich nicht mehr als zwei Menschen zusammen in der Öffentlichkeit bewegen. Das Land zieht im Kampf gegen das Coronavirus die Zügel an. Auch die Wirtschaft trifft die Coronakrise mit voller Breitseite, daher hat das NRW-Parlament den größten Rettungsschirm in der Landesgeschichte aufgespannt. Das Ziel: Die Folgen der Pandemie mildern.

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus gilt seit Mitternacht in Nordrhein-Westfalen ein verschärftes Kontaktverbot. Die Landesregierung in NRW hatte sich in Abstimmung mit dem Bund und den meisten anderen Bundesländern auf weitere Einschränkungen geeinigt.

Seit Montag gelten in NRW diese Maßnahmen:

  • Kontaktverbot: Alle Ansammlungen ab drei Personen in der Öffentlichkeit sind verboten. Ausgenommen sind Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen – sie dürfen weiterhin gemeinsam unterwegs sein.
  • Kliniken und Pflegeheime: Besuche in stationären Pflegeheimen und Krankenhäusern sind grundsätzlich untersagt, wenn sie nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen erforderlich sind. Die Einrichtungsleitungen sollen Ausnahmen unter Schutzmaßnahmen nur zulassen, wenn es medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist. Das gilt etwa auf Geburts- und Kinderstationen sowie bei Palliativpatienten.
  • Gastronomie: Alle Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Mensen, Kantinen müssen schließen. Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf sind zulässig, wenn Mindestabstände eingehalten werden. Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt.
  • Handwerk: Handwerker können ihrer Tätigkeit mit Schutzvorkehrungen weiterhin nachgehen. Augenoptikern, Hörgeräteakustikern, orthopädischen Schuhmachern ist im Geschäft aber der Verkauf von nicht mit handwerklichen Leistungen verbundenen Waren untersagt. Ausgenommen ist notwendiges Zubehör.
  • Dienstleistungsgewerbe: Friseure, Nagelstudios, Tätowierer und Massagesalons müssen schließen, weil bei ihnen ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann. Physio- und Ergotherapeuten dürfen weiter arbeiten, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliches Attest nachgewiesen wird und strenge Schutzmaßnahmen getroffen werden.
  • Handel: Bau- und Gartenbaumärkte dürfen Gewerbetreibende und Handwerker weiter versorgen. Anderen Personen darf der Zutritt nur gestattet werden, wenn Infektionsschutz-Vorkehrungen getroffen sind (Sicherstellung von Mindestabständen und Schutzvorrichtungen für das Kassenpersonal). Das gilt auch für Floristik-Betriebe.
  • Gottesdienste, Beerdigungen: Gottesdienste dürfen nicht abgehalten werden. Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben. Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familien- und Freundeskreis.
  • Bibliotheken: Zugang zu Bibliotheken ist nur unter strengen Vorkehrungen gestattet: Besucher müssen registriert werden, die Besucherzahl wird reglementiert, Mindestabstände zwischen Lese- und Arbeitsplätzen von zwei Metern sind einzuhalten.

Hilfen in Nordrhein-Westfalen für Unternehmen

In Nordrhein-Westfalen beschloss der Landtag am Dienstag einstimmig ein immenses Hilfspaket in Höhe von 25 Milliarden Euro. Mit dem Geld sollen Bürgschaften, Steuerstundungen sowie Soforthilfen für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige finanziert werden.

NRW will Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten zusätzliche Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro zahlen. Für die Auszahlungen würden jeweils die Bezirksregierungen verantwortlich sein, hieß es aus dem NRW-Wirtschaftsministerium. Die Kreditaufnahme soll in Tranchen abhängig von den benötigten Ausgaben erfolgen. Die Mittel dürfen ausschließlich zur Bewältigung der Corona-Krise verwendet werden, wie es im Gesetzentwurf der schwarz-gelben Regierung heißt.

Nordrhein-Westfalen meldet 75 Todesopfer wegen Corona

Die Zahl der bestätigten Coronavirus-Infektionen ist auch am Donnerstag in NRW weiter gestiegen. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums gibt es inzwischen (Stand 12.26 Uhr) in NRW 10.467 nachgewiesene Fälle. 75 Menschen sind bislang am Coronavirus gestorben.

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Neue Rufnummer für das Bürgertelefon zum Coronavirus: 0211 / 9119 1001

Das Bürgertelefon zum Coronavirus der Landesregierung hat eine neue Rufnummer: 0211 / 9119 1001 (Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr). Auch ist der Service per E-Mail an [email protected] zu erreichen.

Hier sind Ansprechpartner zu erreichen, die allgemeine Fragen zum Coronavirus und zur Vorbeugung beantworten. Bei medizinischen Fragen sollten sich Bürger an den Hausarzt wenden.

NRW stellt außerdem unter https://www.land.nrw/corona eine Internetseite zur Verfügung, auf der alle Entscheidungen der NRW-Landesregierung, die Erlasse und ihre Hintergründe abrufbar sind. Die Informationen sind auch in türkischer sowie arabischer Sprache abrufbar.

Schulen und Kitas geschlossen

In Nordrhein-Westfalen sind seit Montag, 16. März, alle Schulen und Kitas geschlossen worden. Das teilte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Freitag, den 13. März, in Düsseldorf mit. Auch die Kitas in Nordrhein-Westfalen sind seitdem geschlossen. Eine Notbetreuung soll für Kinder, deren Eltern in „systemrelevanten Berufen“ arbeiten, sichergestellt werden.

Notbetreuung für Kinder in NRW: Das müssen Eltern wissen

Auf eine solche Notbetreuung haben – anders als in einigen anderen Bundesländern – auch Familien Anspruch, bei denen nur ein Elternteil (nicht beide) im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet. Zumindest gilt dieser Anspruch sofern keine eigene Betreuung möglich ist. „Die Landesregierung hält es für angezeigt, aufgrund der steigenden Infektionszahlen die bisherigen Regelungen an die neue Situation anzupassen", erklärte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP).

Eltern mit systemrelevanten Berufen in Nordrhein-Westfalen sollen ihre Kinder auch an Wochenenden und in den Osterferien zur Notbetreuung in die Schule oder Kindertagesstätte schicken können.

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Universitäten und Fachhochschulen in NRW

Der Start des Sommersemesters an nordrhein-westfälischen Hochschulen wird vorerst bis zum 19. April, dem Ende der Osterferien, verschoben. Das teilte die Landesregierung mit. Eigentlich sollte das Sommersemester an Fachhochschulen am 23. März und an Universitäten am 6. April beginnen.

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Kultur- und Sportstätten in NRW geschlossen

Das Land NRW hat die Einstellung fast aller Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote beschlossen. Seit Montag, 16. März, sind alle so genannten „Amüsierbetriebe“ geschlossen. Dazu gehören beispielsweise Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos und Museen. Prostitutionsbetriebe müssen zu machen.

Seit Dienstag, 17. März, haben Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen den Betrieb eingestellt. Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind untersagt. Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich mussten ebenfalls schließen. FOCUS Online/Wochit Wo tritt Coronavirus auf? Echtzeit-Karte zeigt die Verbreitung der Krankheit

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