Spahn will vermeintlichen Apotheken-Alternativen den Hahn abdrehen

Das Bundesgesundheitsministerium hat aus dem FallHüffenhardt offenbar gelernt. Mit dem vorliegenden Entwurf für einApotheken-Stärkungsgesetz will das von Jens Spahn (CDU) geleitete Ministeriumnicht nur klarstellen, dass Arzneimittel-Automaten außerhalb von Apothekenverboten sind. Hinzu kommt auch ein unscheinbar erscheinender Passus, der dasMinisterium dazu ermächtigt, neue Abgabeformen außerhalb der Apotheke unddes Versandhandels zu verbieten.

Mit dem Arzneimittel-Automaten in Hüffenhardt versucht derniederländische Arzneimittel-Versandhändler DocMorris seit einiger Zeit schon,einen (neuen) Fuß in den Apothekenmarkt zu bekommen. Bislang hat es fürDocMorris mehrere Schlappen vor Gericht gegeben, zuletzt hatte dasVerwaltungsgericht Karlsruhe bestätigt, dass die sofortige Schließung derVideo-Beratungsstelle im baden-württembergischen Ort rechtens war.

Dass DocMorris sich mit dieser Entscheidung zufriedengibt,ist aber unwahrscheinlich. Erstens gibt es noch weitere Gerichtsverfahren, indenen der EU-Versender für seinen Automaten kämpft. Und zweitens hatte dasUnternehmen im vergangenen Jahr schon bekanntgegeben, dass man sich bereitsnach neuen Standorten in Deutschland umschaue, an denen es keine Apotheke gebeund ein solcher Automat gewissermaßen eine „Lücke“ schließen könnte. „Wirwollen auch in strukturschwachen Gegenden Menschen mit Arzneien versorgen,besonders wenn die Dorfapotheke – wie in Hüffenhardt – schließt“, hatte ZurRose-Chef Walter Oberhänsli in einem dpa-Interview 2017 erklärt.

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Ganz egal, was DocMorris wo plant – das Bundesgesundheitsministerium (BMG)scheint wild entschlossen, es zu verhindern. Denn erstens soll die Abgabe vonArzneimitteln mittels automatisierter Ausgabestation unzulässig sein, „soweitdie Ausgabestation nicht unmittelbar mit den Apothekenbetriebsräumen verbundenist und nicht ausschließlich der Abholung von verschreibungspflichtigenArzneimitteln dient, die zuvor bei der Apotheke bestellt wurden und zu deneneine Beratung bereits stattgefunden hat“. Video-Beratungen sollen allerdingserlaubt bleiben, allerdings nur aus der Apotheke.

Zweitens hat das Ministerium aber einen weiteren Passus imEntwurf zum Apotheken-Stärkungsgesetz untergebracht, der darauf abzielt, neueVersorgungsalternativen neben den Apotheken und dem „klassischen“ Versandhandelnicht zuzulassen. Konkret soll im Apothekengesetz festgehalten werden, dass dieApothekenbetriebsordnung künftig auch Regelungen zu „unzulässigen Formen derArzneimittelabgabe“ treffen kann. Zur Erinnerung: Wie der Name schon erahnen lässt, ist die Apothekenbetriebsordnung eine Verordnung. Das heißt, das zuständige Ministerium (hier das BMG) kann sie ohne Zustimmung des Bundestages ändern. Nur der Bundesrat muss zustimmen. Konkret heißt das: Wenn das BMG eine neue Versorgungsform als „unzulässig“ einstuft, kann es diese per Verordnung schlicht verbieten.

Was „unzulässig“ bedeutet, wird im Gesetzestextselbst nicht geklärt. In der Begründung heißt es allerdings, dass sich dieBegrenzung der bestehenden Formen der Arzneimittelversorgung (Präsenzapothekenund Versandhandel) „grundsätzlich bewährt“ habe. Nun werde die „Möglichkeitgeschaffen, Abgabeformen auszuschließen, die mit den hohen Anforderungen aneine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht im Einklangstehen“.

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