Rezepte vor den Feiertagen in der Apotheke einlösen

Der Countdown zum Weihnachtsfest läuft. Wer dauerhaft Medikamente einnimmt, darf das gerade jetzt nicht aus dem Blick verlieren: Reicht das benötigte Präparat nicht bis ins neue Jahr aus, lässt man sich das Rezept am besten noch vor den Weihnachten vom Arzt verordnen, denn viele Arztpraxen schließen zwischen den Jahren.

"Grundsätzlich ist es sinnvoll, die Rezepte noch im alten Jahr in der Apotheke vorzulegen und daran zu denken, sich gegebenenfalls seine Medikamente rechtzeitig verordnen zu lassen", sagt Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen. Das rosa Rezept, das gesetzlich Versicherte von ihrem Arzt erhalten, könne ohnehin nur innerhalb eines Monats nach Ausstellung von der Apotheke beliefert werden, ohne dass zusätzliche Kosten für den Patienten anfallen. Die Verordnung ist zwar noch für zwei weitere Monate gültig, wird dann allerdings wie ein Privatrezept behandelt – der Patient muss die Kosten also komplett selbst tragen.

Patienten, die kurz vor dem Fest oder zwischen den Jahren aus dem Krankenhaus entlassen werden, können über den verantwortlichen Krankenhausarzt ein sogenanntes Entlassmanagement erhalten. Der Arzt verordnet mit dem Entlassrezept für einen Übergangszeitraum von bis zu sieben Tagen die notwendigen Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel oder eine häusliche Krankenpflege. Ob das Entlassmanagement für den jeweiligen Patienten erforderlich ist, wird individuell im Krankenhaus entschieden. Funke rät dazu, das Entlassrezept umgehend in der Apotheke einzulösen: Es ist nur drei Werktage inklusive Verschreibungsdatum gültig. So muss ein am Freitag ausgestelltes Entlassrezept bis zum folgenden Montag eingelöst werden. Sind sich Patienten unsicher, ob ihr Rezept noch gültig ist, können sie sich in der Apotheke vor Ort beraten lassen.

LAK Hessen/NK

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