„Aus Sicht der Kassen haben wir einen Lobbyerfolg erzielt“

Am gestrigen Mittwoch trafen sich in Rostockdie Mitglieder des Apothekerverbands Mecklenburg-Vorpommern. Auch die Wirtschafts-Chefinder ABDA, Claudia Korf, war der Einladung gefolgt und äußerte sich zu den ThemenHonorierung und E-Rezept. Zum druckfrischen ersten Referentenentwurf desApotheken-Stärkungsgesetzes hatte sie noch keine offiziellen Stellungnahmen imGepäck, wohl aber eine persönliche Meinung: „Ich hätte mir auch mehr vorstellenkönnen. Aber wenn wir einen Weg beschreiten wollen, dann ist jetzt dieGelegenheit dazu“, so Korf.

Am 8. April legte BundesgesundheitsministerJens Spahn einen ersten Entwurf seiner Apothekenreform vor. Zweieinhalb Jahre nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindungwill das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit einem Verbot von Rx-Boni im Sozialgesetzbuch V reagieren. Um dem laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahrengerecht zu werden, soll zudem die Preisbindung für EU-Versandapotheken aus demArzneimittelgesetz gestrichen werden. Laut Korf drohen der Bundsrepublik 860.000 Euro Strafe pro Tag, wenn sie das von der EU-Kommission gesetzte Ultimatum tatenlos verstreichen lässt. Mit dieser Streichung im Arzneimittelgesetz bröckelt jedoch dieRechtssicherheit, dass das Rx-Boni-Verbot auch für PKV-Versicherte gilt. Auch dürfte Apothekern nicht gefallen, dass das Honorierungsvolumen imVergleich zu vorherigen Versionen deutlich magerer ausfällt.     

„Wir müssen die Chancen suchen!“

ABDA-Vertreterin Claudia Korf war auf derVersammlung des Apothekerverbands Mecklenburg-Vorpommern um Optimismus bemühtund ermunterte die Mitglieder zu einem Perspektivwechsel: „Aus Sicht derKrankenkassen haben wir einen Riesen-Lobbyerfolg erzielt.“ Primäres Ziel istund bleibt die Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit, stellte sie klar. DerReferentenentwurf sei erst einmal eine Arbeitsgrundlage, an den Formulierungen müsseman noch arbeiten. Besonders positiv sieht Korf, dass er die Diskussion überzusätzlich honorierte pharmazeutische Dienstleistungen eröffnet. Um welche essich dabei genau handeln wird, werden der DAV und GKV-Spitzenverband „imBenehmen“ mit dem PKV-Verband innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttretendes Gesetzes vereinbaren. Die Vergütung soll über einen Fonds erfolgen (20 Centpro Rx-Packung), der durch den Deutschen Apothekerverband verteilt wird. Korf appellierte an die Anwesenden, diesenProzess zu begleiten: „Der Supergau wäre, wir kriegen einen Fonds und fordernihn nicht ein, dann war es das mit pharmazeutischen Dienstleistungen.“ Bei denVerhandlungen werde man sich bemühen, apothekenexklusive Dienstleistungen zudefinieren.

Außerdem enthält der Entwurf ein wichtigesSignal der Politik pro freie Apothekenwahl: Man will das „Makeln“ vonE-Rezepten und Absprachen mit Ärzten zur Weiterleitung von Rezepten verbieten.  

„Manchmal bekommt man etwas, was man nichtbestellt hat.“

Zudem wurden Botendienst und Versandhandel neubeziehungsweise erstmals definiert: Ein Botendienst erfolgt durch weisungsgebundenes Personal derApotheke, Versandhandel durch nicht durchgehend weisungsgebundene beauftragteexterne Dienstleister. Korf findet eine klare Abgrenzung der Begriffegrundsätzlich gut. Leider stelle sich der Gesetzgeber aber vor, dassBotendienste künftig flächendeckend angeboten und nicht mehr auf den Einzelfallbegrenzt werden sollen – ohne zusätzliche Vergütung. Sie werden heute über die8,35 Euro Festzuschlag finanziert, allerdings ergebe sich eine neue Situation, wennsie als Regelleistung gelten.

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